Verwendung der Fördersumme

Grundsätzlich darf die Fördersumme nur für Ausgaben verwendet werden, die für das Projekt gebraucht werden, wie Honorare und Sachmittel.

Verwendung der Fördersumme

Honorare

  • wenn Du selbständig bist, mit einem jeweiligen Eigenbeleg (wird wie eine Rechnung geschrieben nur das Wort „Rechnung“ wird durch das Wort „Eigenbeleg“ ersetzt und muss bei der Steuererklärung beim Finanzamt als Einnahme angegeben werden)
  • bei Beziehung von Sozialleistungen (z.B. Bafög, Hartz IV etc.) muss das Honorar, welches für Dich ist, bei den entsprechenden Ämtern angegeben werden
  • für weitere Projektverantwortliche die das Projekt mit Dir durchführen - hier muss ein Vertrag abgeschlossen werden und Rechnungen von den Personen an Dich gestellt werden

Sachmittel

  • Materialien fürs Projekt z.B. Kostüme, Bühnenbild, Bauartikel, Büromaterial, Flyer, Plakate, DVDs, Verpflegung (z.B. Obst, nicht alkoholische Getränke, Lieferservice / nicht gehen Restaurantbesuche, Alkohol, Zigaretten, etc.) Anschaffung von technischen Geräten geht nur zu einem Preis von bis 100 € pro Stück und insgesamt bis 1.000 €. Wenn technische Geräte ausgeliehen werden, darf die Leihgebühr höher als 100 € sein.

Was geht nicht?

  • das BVG-Monatsticket - Fahrkosten von zuhause zur Arbeit, diese können über die Steuererklärung geltend gemacht werden
  • die private Haftpflichtversicherung (Ausnahme wenn die Projektteilnehmenden nicht über die Schule, Kita, Verein, Eltern versichert sind)
  • die Wohnungsmiete (das Künstlerhonorar kann dafür genommen werden)

Weiteres

Zu allen Ausgaben sollen die Honorarverträge, Rechnungen, Quittungen aufbewahrt werden. Diese müssen zwar nicht mit abgegeben werden, aber wenn es Nachfragen gibt sollten diese vorliegen.

Bei Fragen sende uns eine E-Mail an info@remove-this.durchstarten.berlin oder ruf uns an unter
030 30 30 444-49.