Förderkriterien

Förderbedingungen, Auswahlkriterien und Entscheidungsgremien

Was und wer kann gefördert werden?

Bedingungen für ein vom Projektfonds gefördertes Projekt:

  1. Die Teilnehmenden sind hauptsächlich Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene von 0 bis einschließlich 27 Jahren, die in Berlin leben.
  2. Ein Fokus liegt auf künstlerischer Arbeit. Das Projekt ermöglicht den Teilnehmenden konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden. Alle künstlerischen Sparten können angewendet werden.
  3. Ein weiterer Fokus liegt auf der Partizipation der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden bestimmen das Projekt und seinen Verlauf mit, sie bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und sind selbst künstlerisch aktiv.
  4. Ein dritter Fokus liegt auf dem Inhalt des Projektes. Die Teilnehmenden setzen sich mit Themen und Fragen auseinander, die sie selbst betreffen bzw. interessieren und gesellschaftlich relevant sind. Das Projekt ist von den Lebenswelten und Bedarfen der jungen Teilnehmenden aus gedacht und geplant.
  5. Das Projekt ist immer eine Kooperation aus mindestens zwei Partnern. Mindestens ein Partner aus dem Bereich Kunst & Kultur (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) arbeitet mit mindestens einem Partner aus dem Bereich Bildung (Schule, Bildungsverein) oder Jugend (Jugendklub, Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendverein) zusammen. Einrichtungen innerhalb der Verwaltung Berlins können Projektpartner, aber nicht Zuwendungsempfänger sein.

Gefördert werden können Vorhaben mit typischem Projektcharakter. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Gemeint sind Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Idealerweise stoßen solche Niederlassungen langfristige Veränderungen in den Einrichtungsstrukturen der beteiligten Partner an.

Nach welchen Kriterien wird über die Förderanträge entschieden?

Ausschlaggebend für eine Förderung ist insbesondere die Qualität der drei Schwerpunkte künstlerischer Fokus, Partizipation sowie Inhalt.

Künstlerische Qualität

Die künstlerische Qualität bezieht sich zum einen auf die Expertise der Kunstpartner*innen. Diese Expertise muss sich nicht zwingend aus einem formalen Bildungsabschluss (Kunsthochschule, etc.) ergeben, sondern sie kann auch auf bereits gesammelter künstlerischer Erfahrung basieren. Im Förderantrag soll beschrieben werden, welche künstlerische Auseinandersetzung, welche künstlerische Methoden oder Aktivitäten und Prozesse im Projekt geplant sind. Neuartige sowie spartenübergreifende Vorhaben werden besonders berücksichtigt.

Pädagogisch-partizipative Qualität

Bei der pädagogisch-partizipativen Qualität steht zum einen die Expertise der Projekt-Akteur*innen im pädagogischen Bereich im Vordergrund. Andererseits sollte das Projekt so offen und partizipativ konzipiert sein, dass die Teilnehmenden selbstbestimmt arbeiten können – sowohl künstlerisch als auch inhaltlich. Im Förderantrag kann beschrieben werden, welcher Freiraum im Projekt besteht, den die Teilnehmenden selbst beeinflussen und bestimmen können.

Inhaltliche Qualität

Es werden Projektvorhaben gefördert, welche die Lebenswelten der Teilnehmenden und die Teilnehmenden selbst als Expert*innen dieser Lebenswelten anerkennen. Die Teilnehmenden setzen sich mit für sie relevanten Themen auseinander. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die wertschätzend mit der Diversität umgehen, welche die Lebenswelten Berliner junger Menschen prägt und diese zudem aus einer machtkritischen Perspektive betrachtet. Positiv auf die Projektbewertung wirkt sich außerdem der Einbezug von Vertreter*innen der Teilnehmenden oder Projektverantwortlichen zum Projektthema in die Projektkonzeption aus. Beispielweise sollten Projekte zum Thema Inklusion von Personen mitgetragen werden, die selbst eine Behinderung haben – idealerweise auch auf Leitungsebene. Bedeutend sind für die Bewertung außerdem Angaben zur inhaltlichen Herangehensweise.

Mehr Informationen zu den Förderkriterien gibt es in den vollständigen Förderrichtlinien des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.

Wer entscheidet über die Projektanträge?

An der Entscheidung über die Projekte sind die aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehende Junge Jury, die Jury und bei höheren Fördersummen auch der Beirat beteiligt. Informationen zu den Personen in diesen Gremien gibt es hier.

Förderkriterien in DGS