Reminder: Fördersäule 1 für 2026
Antragsfrist 2. Oktober für Projekte von 5.001 bis 23.000 Euro
Bis zum 2. Oktober 2025 können sich kulturelle Bildungsprojekte in Berlin bei uns in der Fördersäule 1 bewerben.
Wir haben dieses Jahr ein paar wichtige Änderungen, die wir im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ erklären.
Unter anderem empfehlen wir Antragsinteressierten für die Fördersäule 1, diese Ausschreibungsrunde zu nutzen, um Projekte für 2026 zu beantragen.
Was fördern wir?
Wir unterstützen Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. Die Antragstellenden können auch älter als 27 Jahre sein.
In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub.
Ein Abschluss im künstlerischen oder pädagogischen Bereich, z.B. an einer Hochschule oder Uni, ist nicht notwendig.
Wir fördern Projekte bis zu 12 Monate lang und mit bis zu 23.000 Euro.
Frühester Projektstart ist Januar, spätester Dezember 2026. Projekte müssen spätestens im März 2027 enden.
Wichtige Hinweise
Für die aktuelle Ausschreibung gibt es einige wichtige Hinweise:
- Anpassung Projektzeitraum: Der Zeitraum, in dem in dieser Ausschreibung Projekte stattfinden können, ist Januar 2026 bis einschließlich 31. März 2027. Die maximale Projektlaufzeit ist 12 Monate. Soll das Projekt 12 Monate laufen, wäre der spätmöglichste Projektbeginn also Anfang April 2026.
- Diese Ausschreibung für 2026 nutzen: Wir empfehlen Antragsinteressierten für die Fördersäule 1, diese Ausschreibungsrunde zu nutzen, um Projekte für 2026 zu beantragen. Wir überlegen, ab 2026 die zwei jährlichen Ausschreibungen zu einer Ausschreibung im Jahr zusammenzulegen. Das bedeutet nicht, dass dies Auswirkungen auf das Fördervolumen hat.
- Erhöhung Honorarsätze: Es können bei allen neu beantragten Projekten bis zu 40 € pro Stunde für künstlerische und kulturpädagogische Honorare im Finanzierungsplan berücksichtigt werden, statt bisher maximal 30 € pro Stunde.
Antragstellung
1. Antrag in unserem Online-System ausfüllen und abschließen (bitte möglichst nicht mit einer Gmail-Adresse anmelden, da es immer wieder zu Problemen kommt).
2. Antrag ausdrucken und unterschreiben (beide Hauptpartner*innen).
3. Antrag mit beiden Originalunterschriften und allen weiteren Unterlagen bis spätestens 2. Oktober 2025 per Post verschicken. Der Antrag ist ohne handschriftliche Originalunterschriften ungültig. Digitale Unterschriften oder Scans können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist nur gültig, wenn er laut Poststempel spätestens am Tag der Frist an uns abgeschickt wurde.
Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.
Weitere Infos: www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin.
Unterstützung durch das ACCESS-Programm
ACCESS ist ein Programm für mehr Barrierefreiheit in der Kulturförderung. Das Programm unterstützt Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die bei Förderanträgen auf Barrieren stoßen. ACCESS unterstützt auch Taube und neuro¬divergente Personen. Beim Antragsprozess anfallende Kosten wie DE-DGS-Verdolmetschungen, Assistenzleistungen oder technische Hilfsmittel können von ACCESS übernommen werden. Weitere Infos hier.
Teilen
zum Seitenanfang